Was suchen Sie?

Wissenswertes im Sozialversicherungsbereich

05.10.2024

Gerne informieren wir Sie nachstehend über Entwicklungen im Sozialversicherungsbereich:

Familienzulagen: Erhöhung der gesetzlichen Mindestansätze ab 2025

Der Bundesrat hat beschlossen, aufgrund der Teuerung die Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen per 01.01.2025 anzupassen. Die Kinderzulage wird von CHF 200 auf CHF 215 pro Monat und die Ausbildungszulage von CHF 250 auf CHF 268 pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes (FamZG) im Jahr 2009.

In Kantonen, die die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten, führt die Anhebung der Familienzulagen automatisch zu einer Erhöhung. Derzeit richten bei den Kinderzulagen sieben Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG, TG und TI) und bei den Ausbildungszulagen sechs Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG und TI) die Mindestansätze nach FamZG aus. Ein Teil der Kantone, die bereits jetzt höhere Zulagen ausrichten, wird aufgrund ihrer kantonalen Bestimmungen ebenfalls Anpassungen vornehmen (z.B. St. Gallen: Zulagen liegen um CHF 30 über den Min- destansätzen gemäss FamZG). In anderen Kantonen stehen die Entscheide noch aus; allfällige Änderungen von kantonalen Gesetzgebungen sind ebenfalls nicht auszuschliessen.

Familienzulagenhöhe in den Kantonen AR, AI, SG, SH, TG und ZH

Gerne informieren wir Sie bereits über die Familienzulagen ab 01.01.2025 in der Ostschweiz (CHF):

Kanton

Kinderzulagen

Ausbildungszulagen

Appenzell Ausserrhoden

230

280

Appenzell Innerrhoden

245

298

St. Gallen

245

298

Schaffhausen

230

290

Thurgau

215

280

Zürich

215 / über 12 Jahre 268

268

 

Rentenerhöhung per 01.01.2025

Über folgenden Link erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über die ab 01.01.2025 geltenden Renten und Hilflosenentschädigungen, Ergänzungsleistungen, den Mindestbeiträgen AHV/IV/EO sowie den Grenzbeträgen in den Bereichen Familienzulagen, vereinfachtes Abrechnungsverfahren (Arbeitgebende) und der Beruflichen Vorsorge.

Zurück