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Werkstudenten- und Kinderabzug im Kanton AI ab 1. Januar 2021: Grenzwert neu bei CHF 17'000

15.12.2020

Ab dem kommenden Jahr führen Einkünfte (aus Arbeit, Vermögen oder AHV/IV) von Steuerpflichtigen, welche sich noch in Ausbildung befinden, sog. "Werkstudenten", bis zu einer Höhe von CHF 17'000 noch nicht zu steuerbarem Einkommen. Bisher war diese Grenze bei CHF 12'000 angesetzt (Art. 7 StKB-StG/StV).

Gleichzeitig hat die Steuerverwaltung ihre Praxis bezüglich des Kinderabzugs entsprechend angepasst. Künftig wird der Kinderabzug nicht mehr gewährt, wenn die Kindeseinkünfte höher als CHF 17'000 sind (bisher 15'000).

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