Weiterentwicklung der IV
28.06.2022
Die Gesetzesrevision bringt neben Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen neu auch Massnahmen für mehr Qualität und Transparenz bei den medizinischen Begutachtungen. Zudem wird ein stufenloses Rentensystem für die Bemessung des IV-Grads eingeführt; für die Rentenhöhe kommt es neu auf jedes Prozent des IV-Grads an: Ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent wird eine volle Rente ausgerichtet, bei einem Invaliditätsgrad von 50 bis 69 Prozent entspricht die Rente dem Invaliditätsgrad, bei einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent wird eine Viertelsrente ausgerichtet, die sich bis zum Invaliditätsgrad von 49 Prozent in Stufen von 2,5 Prozent bis auf 47,5 Prozent erhöht.