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Vaterschaftsurlaub – Was ist zu tun?

10.06.2021

Die Berechtigung für eine Vaterschaftsentschädigung gilt für Arbeitnehmer wie auch Selbständige. Voraussetzung ist, dass der Betroffene der rechtliche Vater des Neugeborenen ist oder dies in den sechs Monaten nach der Geburt wird (durch Heirat oder Anerkennung der Vaterschaft). Auch muss der frischgebackene Vater während neun Monaten direkt vor der Geburt des Kindes obligatorisch AHV-versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate erwerbstätig gewesen sein. Der Vaterschaftsurlaub muss nicht direkt nach dem freudigen Ereignis bezogen werden. Er steht dem Vater innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt zu: am Stück oder als Einzeltage.

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