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Teilrevision Versicherungsvertragsgesetz per 1. Januar 2022

07.12.2021

Per 1. Januar 2022 wird die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes VVG in Kraft gesetzt. Das Gesetz ist damit an die heutigen Anforderungen angepasst. Es stärkt die Rechte der Versicherten in vielerlei Hinsicht und ermöglicht eine dem digitalen Zeitalter angepasste Vertragsabwicklung. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  1. Einführung eines Widerrufsrechts für die Versicherungsnehmer von 14 Tagen - Versicherte können innerhalb einer Bedenkfrist von vierzehn Tagen von ihrem Vertrag zurücktreten.
  2. Ordentliches Kündigungsrecht nach drei Jahren für beide Vertragsparteien - Versicherte können auch bei Verträgen mit langer Laufzeit den Vertrag auf das Ende des dritten Jahres beenden.
  3. Verlängerung der Verjährungsfrist von zwei auf fünf Jahre - Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren neu erst fünf Jahre nach dem Schadenfall anstatt wie bisher nach zwei Jahren.
  4. Kompatibilität des VVGs mit dem elektronischen Geschäftsverkehr - Das revidierte Recht erleichtert den elektronischen Geschäftsverkehr, indem für Erklärungen oder Informationen im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag neu grossmehrheitlich die Textform möglich ist, die keine eigenhändige Unterschrift erfordert. Das heisst, neu ist neben der Schriftform (mit Unterschrift) auch eine Kündigungserklärung in Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail.
  5. Einführung eines allgemeinen direkten Forderungsrechtes für alle Haftpflichtversicherungen - Eine geschädigte Person kann damit ihre Ansprüche direkt bei der Versicherung des Schädigers geltend machen, obwohl der Versicherungsvertrag nicht mit der geschädigten Person, sondern mit dem haftpflichtigen Schädiger abgeschlossen wurde.

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