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Rückstellungen für volkswirtschaftlich bedeutsame Investitionen von Unternehmen im Kanton AI

15.12.2020

Grössere Investitionsvorhaben bedingen häufig eine längere Vorbereitungszeit und nicht selten treten unerwartete Verzögerungen aller Art auf. Solange die Investitionen nicht effektiv getätigt werden, können keine Abschreibungen verbucht und grundsätzlich auch keine steuerwirksamen Rückstellungen gebildet werden. Es müssen in der Folge Gewinnsteuern bezahlt werden, welche bei der Finanzierung der Investition fehlen.

In solchen Fällen bietet der Kanton AI Hand, sodass unter Einhaltung von bestimmten Rahmen­beding­ungen trotzdem während maximal 5 Jahren steuerwirksame Rückstellungen gebildet werden können. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass es sich um ein volkswirtschaftlich bedeutsames Vorhaben handeln muss. Die Investitionssumme sollte deshalb mindestens rund CHF 2.5 Mio. betragen.

Falls Ihr Unternehmen mit einer solchen Ausgangslage konfrontiert ist, melden Sie sich bitte bei uns, wir stehen Ihnen gerne unterstützend zu Seite.

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