Auszahlung MWST-Guthaben
28.09.2021
MWST-Guthaben entstehen, wenn die Vorsteuerabzüge höher sind als die deklarierte MWST. Grundsätzlich werden MWST-Guthaben innert 60 Tagen nach Eintreffen der MWST-Abrechnung bei der Eidgenössische Steuerverwaltung ausbezahlt. Da im Geschäftsverkehr eine Zahlungsfrist von 30 Tagen üblich ist, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung entschieden, MWST-Guthaben neu innert 30 Tagen auszubezahlen. Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, ein Gesuch um vorzeitige Rückzahlung zu stellen. Das MWST-pflichtige Unternehmen muss seine MWST-Schuld unverändert weiterhin erst innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode begleichen.